Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Die anwaltliche Tätigkeit ist eine hochwertige Dienstleistung. Sie besteht aus der Ermittlung des Sachverhaltes, dessen rechtlicher Prüfung, Bewer- tung und der Vermittlung dieses Ergebnisses an den Mandanten. Dieser erste Teil der Tätigkeit macht den wesentlichen Aufwand aus. Ein zweiter Teil des vergütungspflichtigen Aufwandes liegt in der Umsetzung des jewei-ligen Prüfungsergebnisses sowie des Zieles des Mandanten.
Der Zulassung zum Rechtsanwalt geht ein mehrjähriges Studium voraus. Fortwährende Weiterbildungen, eine umfangreiche Literaturausstattung sowie qualifizierte Mitarbeiter (deren Tätigkeit nicht gesondert vergütet wird) sind wesentliche kostenbildende Faktoren. Da Anwälte für die Folgen ihrer Tätigkeit einzustehen haben, fallen darüber hinaus erhebliche Versichungsbeiträge an, welche aus den Gebühren abzudecken sind. Dieses bitten wir zu beachten.
Grundlage des
anwaltlichen Vergütungsrechts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Dieses
regelt die wesentlichen Gebührentatbestände für die einzelnen Rechtsgebiete
(Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht etc.).
Für das Strafrecht sind feste Gebührentatbestände
vorgegeben, welche sich nach der Tätigkeit vor einem gerichtlichen Verfahren
sowie in dem gerichtlichen Verfahren richten. Dabei ist es auch von Bedeutung,
welches Gericht in welcher Besetzung zuständig ist.
Zivil- und
Verwaltungsrecht richten sich nach dem jeweiligen Streitwert der Angelegenheit, welcher sich regelmäßig aus dem Interesse des Mandanten an der Sache
ermitteln läßt. Weiter ist der Umfang der Tätigkeit maßgeblich, d.h. es ist von
Bedeutung, ob sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine Beratung beschränkt oder
ob eine außergerichtliche oder eine gerichtliche Tätigkeit erforderlich ist. Die
Höhe der Vergütung ergibt sich dann aus einer Gebührentabelle.
Für das
gerichtliche Verfahren sind durch den Kläger regelmäßig Gerichtskosten zu
verauslagen.
Die entstehenden Gebühren und Kosten sind im
Falle des Obsiegens vom Gegner zu erstatten (wenn der Gegner dazu in der Lage
ist ...). Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht, wo jede Partei in der ersten
Instanz ihre Kosten selbst zu tragen hat.
Gerne geben unsere Mitarbeiter/Innen Ihne Auskunft zu
Streitwert, Gebührenhöhe und das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Für die längerfristige Zusammenarbeit, aber
auch für den Einzelfall, bietet sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung an,
welche auf die tatsäch- lich erbrachte Leistung (Zeit) abstellt. Dieses macht
die entstehenden Kosten für den Mandanten leichter kalkulierbar. Zögern Sie
nicht, uns anzusprechen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie unter den
gesetzlichen
Voraussetzungen bei dem für Sie
zuständigen Amtsgericht beantragen.