Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht

"Dass mein Grundstück erschlossen werden soll, ist ja schön und gut. Aber dass ich dafür soviel zahlen soll, geht zu weit! Der Nachbar braucht fast nichts zu zahlen und bei mir holt sich die Gemeinde das alles wieder."

Tatsächlich sind viele Erschließungs- und Ausbaubeitragsbescheide fehlerhaft.

Das Beitragsrecht ist in weitem Umfang Richterrecht. Die Rechtsprechung hatte in den letzten Jahren zahlreiche Problemkreise zu klären gehabt. Damit sind die Fragen des Beitragsrechts aber nicht abschließend geklärt. Im konkreten Einzelfall sind die Bescheide und damit auch die Satzung z. B. hinsichtlich Verteilungsmaßstab, Herstellungsmerkmale der Beitragssatzung, tatsächliche Aufwandshöhe, beitragsrechtlicher Grundstücksbegriffs, korrekte Berücksichtigung der Eckgrundstücksvergünstigung, Entstehung, Verjährung und Verwirkung des Beitragsanspruches auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Übergeben Sie uns die Bescheide, damit wir unter Berücksichtigung der maßgeblichen Satzung, der Gesetze und der bisherigen Rechtsprechung Fehler feststellen können. Wir schätzen die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs- und gegebenenfalls Klageverfahren ein.

Hierbei hinterfragen wir auch den wirtschaftlichen Vorteil. Denn der Behörde ist es möglich, die Satzung noch während des Widerspruchs- oder gerichtlichen Verfahrens zu ändern, um den Bescheid rechtmäßig werden zu lassen. Hierauf wäre in einem laufenden Verfahren rechtzeitig entsprechend zu reagieren, damit dem Mandanten nicht nachträglich ein Kostennachteil entsteht.