Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitsrecht

Welcher Autofahrer kennt das nicht - ob nun von sich oder von Dritten?    „Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren. Das wird schon kein Problem mit dem Autofahren.“

Diese Einstellung führt oft zu enormen Adrenalinausstößen, wenn bei der Autofahrt auch nur entfernt eine uniformierte Person ins Blickfeld gerät.

Wer dann auch noch kontrolliert wird, sieht schon mal die gesamten Folgen seines Löschungsdranges vor seinem geistigen Auge ablaufen: Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer. Im Falle eines Unfalles unter Alkoholeinfluss auch mit einem Regress der Haftpflichtversicherung.

Doch auch ohne Alkohol können einem als Straßenverkehrsteilnehmer noch ganz andere Vorwürfe begegnen: Fahrerflucht, ohne dass einem ein Unfall bekannt ist, Geschwindigkeitsübertretung, Lenkzeitüberschreitungen,
falsches Parken oder Streitigkeiten mit Haftpflicht- und Kaskoversicherern.

Häufig entwickeln sich aber auch scheinbar einfache Fälle zu komplizierten Angelegenheiten, die nicht ohne Anwalt schadlos zu überstehen sind. So kann der Anwalt Akteneinsicht nehmen, um die Geschwindigkeitsmessungen auf formale Fehler hin zu überprüfen. Er kann aufzeigen, wie ein Ausnah-   mefall für die Erhöhung eines Bußgeldes statt Fahrverbot erreicht werden kann. Er kann auf Rechtsprechung hinweisen, die eine andere Entschei-   dung verlangt, als von der Behörde angekündigt.




Richtiges Verhalten bei Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorwurf

Wie verhalte ich mich nach Geschwindigkeitsübertretungen und Unfällen im Straßenverkehr?

Ein Schwarzweißfoto landet im Briefkasten. Absender: Bußgeldstelle oder Polizei. Oder: Ein Laserstrahl der Polizei hat mich erwischt. Ich werde aus   dem Straßenverkehr „gewinkt“? Keine Frage, da ist er wieder: Der Adre- nalinausstoß!
Ein Foto oder Laserstrahl mit existentiellen Folgen, je nach gemessener Geschwindigkeit oder weil bereits mehrere Voreintragungen vorliegen und     ein Fahrverbot in Rede steht. Was tun? sprach Zeus.


Im wahrsten Sinne des Wortes „Ruhe bewahren!“

Äußern Sie sich niemals zu den Ihnen gemachten Vorwürfen! Sie sollten allerdings die Pflichtangaben zu Ihrer Person abgeben. Nach dem Vorfall sollten Sie ohne Zögern mit der Tagebuchnummer der aufnehmenden Polizeibeamten, ansonsten mit dem Anhörungsbogen oder spätestens mit dem Bußgeldbescheid zu einem Anwalt gehen, der sich mit solchen Angelegenheiten von Berufs wegen auskennt. Je schneller desto besser.

Das gilt auch für „kleinere“ Übertretungen. Die Erfahrung lehrt, dass auch    bei mehreren, kurz hintereinander geschehenen „kleinen“ Ordnungswi-  drigkeiten die Fahrerlaubnis in Gefahr geraten kann. Wie das Leben so spielt, ist es oft so, dass Verkehrsteilnehmer, die jahrelang nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, plötzlich innerhalb kurzer Zeit mit mehreren Vorwürfen in Folge konfrontiert werden.

Wichtig ist es vor allem immer dann, auch gegen geringe Strafen vorzuge-  hen, wenn die Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit einem Verkehrs-  unfall steht. Hier mag ein Verwarnungsgeld von 35,00 € ohne Punkteintrag     in Flensburg vordergründig akzeptabel sein. Sicherlich, es wurde niemand verletzt und man ist ja versichert (Achtung: Hochstufung).


Doch Vorsicht! Zwar darf man eigentlich nicht von einer Entscheidung im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf zivilrechtliche Konsequenzen folgern.     Oft meinen die gegnerischen Haftpflichtversicherungen aber die Bezahlung eines Verwarnungsgeldes oder die Bestandskraft eines Bußgeldbeschei-    des als Schuldeingeständnis werten zu können. Von diesem Trichter sind     die Versicherungen nur schwer wegzukriegen. Zivilrechtliche Auseinan- dersetzungen vor dem Amts- oder Landgericht sind vorprogrammiert.

Etwas anderes gilt, wenn der Ordnungswidrigkeitsvorwurf erfolgreich ab- gewendet werden kann, zum Beispiel durch eine Verfahrenseinstellung.       Das erhöht die Chancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprü-        chen erheblich.

In unserer Kanzlei bearbeitet Rechtsanwalt von der Wense sowohl die Fälle des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts als auch des Verkehrszivilrechts, als Fachanwalt für Verwaltungsrecht aber selbstverständlich auch alle Fälle des Verkehrsverwaltungsrechts (Fahrerlaubnisrecht).

Rechtsanwalt von der Wense wird Ihnen die Chancen oder die Sinnlosigkeit einer juristischen Aufarbeitung fair darstellen. Sieht er nur geringe oder     keine Erfolgsaussichten, so wird er es Ihnen auch sagen.