Gebrauchtwagenkauf

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist immer ein Wagnis.

Trotz aller auch schriftlich vorliegenden Daten sollten Sie als Interessent nie auf eine Probefahrt verzichten. Doch auch da gibt es einiges zu beachten.

Zwar darf bei Probefahrten mit dem Auto eines Händlers eine Vollkasko-Versicherung vorausgesetzt werden. Das hat zur Folge, dass der Händler das Risiko trägt, wenn sie nicht besteht und es zu einem Unfall kommt. Etwas anderes gilt, wenn der Unfall aufgrund eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes passiert. Dann muss der Fahrer für die Beseitigung des angerichteten Schadens aufkommen.

Etwas anderes gilt bei einem privaten Angebot. Hier dürfen Sie nicht darauf vertrauen, dass für das private Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht. Verschulden Sie also einen Unfall, sind Sie dem Eigentümer schon bei leichter Fahrlässigkeit zu vollem Schadensersatz verpflichtet.

Der private Verkäufer eines Fahrzeugs sollte sich immer den Führerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen und auf Gültigkeit prüfen. Hat der Probefahrer nämlich keine gültige Fahrerlaubnis und verursacht einen Unfall, verliert der Fahrzeughalter seinen Versicherungsschutz. Kommt es gar zu Personenschäden, können sogar Sozialversicherungsträger, die Leistungen an Opfer zahlen müssen, beim Halter Regress nehmen.

Bei einer Probefahrt ergibt sich noch ein anderes Problem für den Verkäufer. Verschwindet der Fahrer mit dem Fahrzeug, gibt es von der Kaskoversicherung keinen Cent. Zur eigenen Sicherheit sollte sich der private Verkäufer deshalb neben der Fahrerlaubnis auch den Personalausweis des Probefahrers zeigen lassen und sich dessen Daten notieren.

Überhaupt sollte ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug immer schriftlich abgeschlossen werden. Nicht vergessen: Zur Übergabe des Fahrzeugs gehören auch die Fahrzeugschlüssel, der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein.

Die Daten der beteiligten Personen und des Fahrzeugs sollten genauso konkret im Kaufvertrag bezeichnet werden wie festgestellte Mängel am Fahrzeug. Dieses dient beiden Parteien dazu, späteren Streit über Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Mangelbeseitigung zu vermeiden. Hilfreich sind die auch im Internet veröffentlichten Vertragsmuster des ADAC.

Befürchten Sie trotzdem Probleme oder sind diese schon aufgetreten, scheuen Sie nicht davor zurück, sich schnellstmöglich anwaltlichen Rat zu holen.